Endfassungen der Unterrichtsvorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung

Freitag, 26. Januar 2024 | Stellungnahme

Fokus: Richtlinien für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung sowie Unterrichtsvorgabe für den zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung an allen Lernorten, Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation

Aachen: Der Deutsche Fachverband für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e.V. (DFGS) fördert die Erziehung, Bildung und Rehabilitation tauber, schwerhöriger und ertaubter Menschen. Besonderer Schwerpunkt ist dabei die bimodal-bilinguale Bildung unter Berücksichtigung der Deutschen Gebärdensprache (DGS). In unserer Arbeit fokussieren wir uns auf „Hören und Kommunikation“ als handlungsleitenden Förderschwerpunkt, betrachten auf dieser Grundlage aber auch weitere Förderschwerpunkte und das gemeinsame Bedingungsgefüge. Insbesondere im Zusammenhang mit dem • Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (FSP GG) ist die Tragweite von Unterstützter Kommunikation/ DGS+ in Bezug auf Deaf+ zu erwähnen.

Unterstützte Kommunikation (UK) unterstützt und ergänzt die individuelle Kommunikation durch feste soziale Rahmen, Gebärden, Objekte, grafische Symbole und technische Hilfen. DGS+ ist eine Kommunikationsunterstützung für taube und gebärdensprachlich orientierte Menschen mit zusätzlichen Beeinträchtigungen auf der Basis der Deutschen Gebärdensprache (DGS).

Der Begriff „Deaf+“ oder auch „Taub+“ bezieht sich auf taube Menschen mit Mehrfachbeeinträchtigungen. Im schulischen Zusammenhang ist auch der in NRW verwendete Begriff „HK++“ zu nennen, der sich auf Schüler:innen bezieht, bei denen neben dem Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation der Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung und ggf. weitere Förderschwerpunkte diagnostiziert wurden.

Lehrkräfte haben die Pflicht, passgenaue Bildungsangebote für ihre Schülerinnen und Schüler zu planen und umzusetzen. Dem geht eine an den Bedarfen der Schüler:innen orientierte Kommunikationsform voraus, welche die Teilhabekompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung der Schüler:innen stärkt und fördert. So ist es bei Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, die von gebärdensprachlicher Kommunikation profitieren, Voraussetzung, dass DGS+ angeboten wird und auch die in GG-Kreisen etablierte „leichte Sprache“ parallel mit „leichten Gebärden“ einhergeht.

In Bezug auf taube und gebärdensprachlich orientierte Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung ist häufig zu beobachten, dass der Einsatz von UK auf lautsprachlicher Basis erfolgt und der unterstützende Einsatz von Gebärden sich auf die Grammatik der Lautsprache bezieht. Der damit eingeschränkte Zugang zu einer Sprache führt in diesen Fällen häufig zu einer sprachlichen Deprivation der betroffenen Schüler:innen.

Es sei nebenbei angemerkt, dass nicht nur Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung, sondern auch Schüler:innen mit mangelnden Sprachkompetenzen, z.B. aufgrund von Fluchterfahrungen und Schüler:innen mit Lernschwierigkeiten von DGS+ profitieren können. Somit sollte diese Schüler:innengruppe und deren Kommunikationsform eine besondere Erwähnung in den Unterrichtsvorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung in Zusammenhang mit Unterstützter Kommunikation sowie dem Aufgabenfeld Sprache und Kommunikation erhalten.