Wir als Deutscher Fachverband für Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik e.V. (DFGS e.V.) sind auf die Stellenausschreibung der LMU für die Professur im Förderschwerpunkt Hören (Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik) aufmerksam geworden.
Da wir für die Bildung und Erziehung Gehörloser und Schwerhöriger eintreten und hierbei ein besonderer Schwerpunkt auf der bimodal-bilingualen Bildung unter Berücksichtigung der Deutschen Gebärdensprache liegt, ist es uns ein Anliegen, zu dieser Ausschreibung und dem Auswahlverfahren Stellung zu beziehen.
In dem Ausschreibungstext werden Handlungsfelder und Kompetenzen beschrieben, die sowohl ,,[ … ] Aspekte der lautsprachlichen als auch manuellen Kommunikationsmöglichkeiten abdecken [ … ]“. Aus unserer Sicht wird aus dieser Formulierung die gleichberechtigte Anerkennung der Gebärdensprache nicht deutlich und bimodal-bilinguale Anforderungen, wie in der LPO 1 §94 (2) Bayern von 2009 formuliert, werden nicht berücksichtigt.
Die LMU als eine von wenigen Ausbildungsstätten in Deutschland für Lehrkräfte im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation muss sicherstellen, dass zukünftige Lehrkräfte für vielfältige Förderorte mit unterschiedlichen Konzepten befähigt werden. Der DFGS e.V. möchte deshalb nachdrücklich darum bitten, dass beim Auswahlverfahren neben den in der Ausschreibung benannten Kompetenzen auch ausdrücklich Kompetenzen für eine bimodal-bilinguale Bildung mit Lautsprache und Gebärdensprache berücksichtigt werden. Der DFGS begrüßt zudem eine Gebärdensprachkompetenz (DGS) bei dem zukünftigen Lehrstuhlinhaber/ der zukünftigen Lehrstuhlinhaberin.
Für Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden.